Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allen Lieferungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns unverbindlich.
2. Vertragsabschluss
Der Auftrag gilt als erteilt, wenn er von uns bestätigt oder von unseren Sachbearbeitern angenommen ist.
3. Lieferzeit
Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und ohne Gewähr. Verzögerungen der Lieferzeit infolge unvorhergesehener Umstände führen zu keinem Schadensersatzanspruch.
4. Preis
Es gelten die in unserer gültigen Preisliste aufgeführten Preise. Wenn sich zwischen Auftragserteilung und vereinbarten Liefertermin Preiserhöhungen wegen Lohnerhöhungen oder Preisaufschläge der Vorlieferanten ergeben, so sind wir berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen entsprechend dem Verhältnis der Kostenänderung anzupassen.
5. Zahlung
Auf unsere Rechnungen gewähren wir bei sofortiger Zahlung 3% Skonto, innerhalb 20 Tage 2%, innerhalb 30 Tage netto.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.
Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sie werden grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender Wirkung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Von uns nicht anerkannte Gegenansprüche kann der Käufer weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht geltend machen. An unbekannte Besteller kann gegen Nachnahme oder Vorauskasse geliefert werden.
Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung des Bestellers geben, sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
6. Lieferung / Porto und Verpackung
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl per LKW, Post, Bahn, Spedition oder Paketdienst. Die Ware gilt mit Übergabe an einen Frachtführer als geliefert. Die Gefahr für die Versendung trägt der Käufer. Für friedhofstechnische Geräte, Keramikurnen sowie Aufträge unter einem Nettowarenwert von 300,-- € werden grundsätzlich Porto und Verpackung berechnet.
Die Lieferung von Friedhofstechnik ab einem Warenwert von 1.500,00 € ist die Lieferung frei Haus.
7. Gewährleistungsansprüche
Mängelrügen jeglicher Art müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden. Handelsübliche oder geringe Abweichungen, die technisch nicht vermeidbar sind, können nicht beanstandet werden. Bereits äußerlich erkennbare Schäden an der Ware sind dem Frachtführer anzuzeigen. Reklamierte Ware wird von uns wieder abgeholt.
Unfreie Rücksendungen werden nicht akzeptiert und gehen zu Lasten des Kunden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch nicht
gestattet. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Auf Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet die Drittschuldner anzugeben und diese Abtretung anzuzeigen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen ist der Ort unserer Niederlassung. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht, es gilt HGB und BGB.
10. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.